Reinigungs- und Kontrollintervalle

Intervalle

In der Regel empfiehlt der Hersteller den Reinigungsturnus. Dieser wird vom Kaminfeger bis zu einer Erstbeurteilung übernommen. Die momentanen Erfahrungswerte ergeben Intervalle für Kleinanlagen ge-mäss Tabelle. In der Praxis können diese Reinigungsintervalle abweichen, da sie auch von Faktoren wie Leistung, Einsatzdauer, Betriebsstunden sowie Pflege und Unterhalt der Anlage beeinflusst werden. Der Kaminfeger legt aufgrund seiner fundierten Ausbildung mit dem Eigentümer beziehungsweise Nutzer der Feuerungsaggregate einen individuellen Kontroll- und Reinigungsturnus fest.

 

Anlagen für flüssige Brennstoffe:

Kontrolle               1-mal pro Jahr

Reinigung             1-mal pro Jahr

 

Anlagen für feste Brennstoffe (bspw. Holz):

Kontrolle               1-mal pro Jahr

Reinigung             1-bis 2-mal pro Jahr

 

Anlagen für gasförmige Brennstoffe:

Die Kontrolle und Reinigung von Feuerungsanlagen mit gasförmigen Brennstoffen ist nicht vorgeschrie-ben. Die GVB empfiehlt diese jedoch im unten aufgeführten Turnus. Die Reinigung kann dabei auch von einem entsprechend ausgebildeten Servicetechniker gemacht werden.Basis für Arbeiten an Gasanlagen bildet das G205 des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfa-ches (SVGW).

 

Kontrolle               1-malpro Jahr

Reinigung             Mindestens alle 2 Jahre

 

Reinigung

Die Reinigung von Komponenten einer Feuerungs- oder Abgasanlage ist nötig, wenn

  • der Kaminfeger bei der Kontrolle Rückstände und Verschmutzungen feststellt, welche die Sicher-heit und Effizienz der Anlage beeinträchtigen können, und/oder
  • eine optische Kontrolle nicht möglich ist.

 

Merkblatt Reinigung und Kontrolle von Feuerungs- und Abgasanlagen GVB

Brandschutzmerkblatt GVB